Steuerthemen

Abgabe Steuererklärung 2016

Wer sich bis Ende Mai 2017 online beim Finanzamt registriert, kann sich mit seiner Einkommensteuererklärung für 2016 bis Ende Juli 2017 Zeit lassen. Dies haben das Finanzministerium NRW und das Bayrische Staatsministerium der Finanzen bekanntgegeben.

Durch die Registrierung auf dem Elster-Portal erhält der Nutzer direkten Zugang zu seinem Finanzamt. Die Steuererklärung wird also direkt, ohne Ausdruck und Unterschrift, an das Finanzamt übermittelt. Belege müssen nur bei gesetzlicher Verpflichtung nachgereicht werden.

Wichtig zu erwähnen ist, dass das Finanzamt hierbei keine Unterschiede zwischen Angestellten und Gewerbetreibenden/Selbstständigen macht. Auch Letztere kommen durch eine Registrierung auf Elster in den Genuss der Fristverlängerung. Dadurch soll ein Anreiz geschaffen werden, Steuererklärungen zukünftig elektronisch und authentifiziert zu übermitteln.

Es gibt aber keine Fristeinbuße für Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine.

Wer für seine Steuererklärung einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat für die Abgabe nach wie vor bis Ende Dezember Zeit. Die Frist wird nicht auf Ende Juli vorgezogen.