Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen bei GmbHs
Grundsätzlich werden Gewinne bei einer Gewinnausschüttung nach dem Verhältnis der Anteile an die Gesellschafter verteilt. Davon abweichend kann im Gesellschaftsvertrag eine abweichende Gewinnverteilung geregelt werden.