Steuerthemen

Mit Klimaschutz Gutes tun – Für die Umwelt und Ihr Unternehmen

Das Klima hatte schon immer einen außerordentlich großen Einfluss auf unser Leben. Es wirkt sich u.a. darauf aus, welche Nahrungsmittel in welchen Teilen der Welt wachsen, wie sich die Tierwelt entwickelt und auch, ob wir in einem gemäßigten Klima relativ unbehelligt leben können, oder uns in den extremeren Regionen anpassen müssen. Das hat natürlich auch direkte Auswirkungen darauf, wie wir uns sozial und wirtschaftlich als Gemeinschaft entwickeln.

Das Klima bleibt nicht immer gleich – es verändert sich. Unser Klimasystem besteht aus einer hochkomplexen Struktur. Kleinste Änderungen können bereits große Auswirkungen auf das empfindliche System haben. Eine der Folgen ist z.B. die globale Erwärmung. Der Klimawandel ist schon seit vielen Jahrzehnten ein immer wieder präsentes Thema in Politik, Medien und Gesellschaft. Er kann nicht mehr rückgängig gemacht werden – dazu ist er schon zu weit vorangeschritten. Aber wir alle können Anstrengungen unternehmen, um den Klimawandel zu verlangsamen und damit die Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Umwelt zu verringern.

In Deutschland hat die Bundesregierung den vorgelegten Klimaschutzplan (im Jahr 2016) und die darin enthaltene Langzeitstrategie 2019 im Bundes-Klimaschutzgesetz verankert. Dieses Klimaschutzgesetz bildet die Grundlage für die deutsche Klimaschutzpolitik. Darin festgehalten sind u.a. die verschiedenen vorgegebenen Emissionswerte und das nationale Minderungsziel für 2030. Aber auch außerhalb der direkten Minderungsziele für Emissionssektoren (beispielsweise Industrie, Verkehr, Energie sowie der Land- und Abfallwirtschaft) hat der Staat den Klimaschutz in die Gesetzgebung aufgenommen.

Jahressteuergesetz 2020 – Aufnahme von Klimaschutz
Der Klimaschutz wurde beispielsweise im Jahressteuergesetz von 2020 als neuer gemeinnütziger Zweck aufgenommen. Damit wurden die bereits vorhandenen Zwecke des Umwelt- und Naturschutzes erweitert. Unternehmen, die den Klimaschutz fördern, können sich nun also als gemeinnützige Organisationen anerkennen lassen. Durch die Gemeinnützigkeit sind Sie mit Ihrem Unternehmen u.a. befähigt, Spenden, Erbschaften und in der Regel auch öffentliche Mittel (beispielsweise Zuschüsse und Fördermittel) zu erhalten. Neben den genannten Vorteilen gibt es aber auch steuerliche Vorteile wie eine Steuerbefreiung für Leistungen, die dem eingetragenen, gemeinnützigen Zweck dienen.

Was bedeutet es, den Klimaschutz als Unternehmen zu fördern?
In erster Linie geht es darum, der globalen Erwärmung entgegenzuwirken, bzw. die sich daraus ergebenden Folgen abzumildern. Hierzu zählt z.B. das bürgerschaftliche Engagement für den Klimaschutz und die Ressourceneffizienz auf lokaler Ebene. Erreicht werden kann dies u.a. durch die Schaffung einer besseren Energie- und Ressourceneffizienz in privaten Haushalten oder auch in gemeinschaftlichen Projekten.

Unsere Gestaltung: Die umsatzsteuerliche Organschaft
Mit dem neuen Jahressteuergesetz können z.B. klimaschutzfördernde Betätigungen steuerneutral (durch das Umwandlungsgesetz, bzw. das Umwandlungssteuergesetz) in eine gemeinnützige Tochtergesellschaft ausgegliedert werden. Sollte keine Tochtergesellschaft existieren, ist eine Gründung für diesen Zweck möglich.

Wir empfehlen, die Auslagerung in eine solche Tochtergesellschaft vorzunehmen und im Anschluss zwischen dieser und der Muttergesellschaft eine umsatzsteuerliche Organschaft herzustellen. Das hat den Vorteil, dass die Tochtergesellschaft steuerneutral auf die Ressourcen der Muttergesellschaft zugreifen kann (Personal und weitere Leistungen).

Aber aufgepasst: Achten Sie bei dem Leistungsaustausch zwischen den Gesellschaften darauf, eine marktübliche Vergütung zu wählen und eine umfangreiche Dokumentation zu führen (die sogenannte Verrechnungspreisdokumentation). Damit schließen Sie steuerliche und gemeinnützigkeitsrechtliche Risiken von vornherein aus.