Steuerthemen

Corona – Antragstellung auf Überbrückungshilfe III Plus möglich

Erstanträge auf Überbrückungshilfe III Plus können seit dem 23.7.2021 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31.10.2021.
Der Hintergrund ist hierbei, dass die Wiedereröffnung der Unternehmen und somit das zurückholen des Personals aus der Kurzarbeit oder Neueinstellungen, die Beschäftigung erhöhen. Hier kann wahlweise eine Personalkostenhilfe (Restart-Prämie) als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten erhalten werden.
Der Förderzeitraum beinhaltet die Monate Juli bis September 2021. Für den Fördermonat Mai 2021 erhalten Sie somit auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 einen Zuschuss von 60%. Im August beträgt der Zuschuss noch 40 % und im September 20 %. Nach September 2021 wird kein Zuschuss mehr gewährt.
Zudem werden künftig Anwalts- und Gerichtskosten bis 20.000 € pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit ersetzt.
Bei Rückfragen sprechen Sie uns bitte an.