Steuerthemen

Veröffentlichung der Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes

In den kommenden Monaten werden wir Sie ggf. bei der Erklärung für Ihre Grundstücke unterstützen.

Anwendung findet das sogenannte Bundesmodell in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Nun wurde durch die Finanzministerien der o.a. Länder öffentlich die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts zum Stichtag 01.01.2022 bekannt gegeben. Die Bekanntgabe erfolgte im Bundesteuerblatt I 2022 S. 205.

Zur Abgabe der Feststellungserklärung sind folgende Personen verpflichtet:
– Eigentümer eines Grundstücks
– Eigentümer eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
– Erbbauberechtigte unter Mitwirkung des Erbbauverpflichteten (Eigentümer des Grundstücks, wenn für ein Grundstücke     ein Erbbaurecht existiert
– Eigentümer des Grund und Bodens unter Mitwirkung des Eigentümers des Gebäudes, bei Grundstücken mit Gebäuden     auf fremden Grund und Boden

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung. Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.