Steuerthemen

Besteuerung mit Umsatzsteuer von Anzahlungen auf künftige Bestattungsleistungen

Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag verpflichtet sich ein Bestatter, den Vertragspartner und Kunden nach seinem Ableben den Absprachen gemäß zu bestatten. Die Erben verpflichten sich, die zu dem jeweiligen Zeitpunkt erforderlichen Kosten und amtlichen Gebühren zu zahlen. Außerdem ist eine Strafzahlung an den vertraglich festgehaltenen Bestatter fällig, sollte der Vertragspartner von einem anderen Unternehmen bestattet werden.

Anzahlungen auf die kommende Beerdigung, die im Rahmen eines solchen Bestattungsvorsorgevertrags geleistet werden, sind mit Eingang beim Bestatter normal zu besteuern.

Dies begründet das Finanzgericht damit, dass mit einer solchen Anzahlung zukünftige Leistungen bezahlt werden. Auch wenn die Ausführung der Leistungen in ungewisser Zukunft liegt, so legen die genauen Bestimmungen im Bestattungsvorsorgevertrag (Art und Umfang der Bestattung, Person, die bestattet wird) fest, dass es diese zukünftige Leistungserbringung geben wird.

Damit handelt es sich um einen entgeltlichen Leistungsaustausch, der normal mit Umsatzsteuer zu belegen ist.

Grund für die Feststellung des Finanzgerichts war die Klage eines Bestattungsunternehmers gegen die Erhöhung seiner Umsätze aus oben genannten Anzahlungen.