Steuerthemen

Corona – Details zur Verlängerung der Überbrückungshilfen bis Jahresende geeint

Während es für die meisten Bereiche der Wirtschaft wieder bergauf geht, dauern die Corona-bedingten Einschränkungen in einigen Branchen weiter an. Genau deshalb verlängert die Bundesregierung die Überbrückungshilfe III Plus über den 30. September hinaus, bis zum 31.12.2021. Die Details für die Verlängerung bis Jahresende sind nun geeint und finalisiert. Die Förderbedingungen der Überbrückungshilfe III Plus werden weitgehend beibehalten.
Im Einzelnen bedeuten dies:

  • Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe III Plus sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Die Antragstellung erfolgt auch für die verlängerte Überbrückungshilfe III Plus durch prüfende Dritte.
  • Die Restart-Prämie läuft plangemäß im September aus. Der Eigenkapitalzuschuss, zur Substanzstärkung besonders stark und andauernd betroffener Unternehmen, wird auch über den September hinaus bis Dezember 2021 zur Verfügung stehen.
  • Verlängert wird auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona wei-ter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten.

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.