Steuerthemen

Corona- Neustarthilfe auch für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie teilt mit, dass seit dem 30. März 2021 auch Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften die Neustarthilfe beantragen können.
Die Antragsvoraussetzungen sind erfüllt, wenn

  • die Mehr-Personen-Kapitalgesellschaft den überwiegenden Teil ihrer Umsätze aus Tätigkeiten erzielt, die bei einer natürlichen Person als freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeiten gelten würden,
  • von einem ihrer Gesellschafter zu mindestens 25 % gehalten wird und dieser Gesellschafter mindestens 20 Stunden pro Woche für die Gesellschaft arbeitet,
  • höchstens eine Teilzeitkraft beschäftigt, bei einem deutschen Finanzamt gemeldet ist,
  • die Überbrückungshilfe nicht in Anspruch genommen hat und
  • die Kapitalgesellschaft vor dem 01.05.2020 gegründet wurde.

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Mario Fuhs
Steuerberater
gez. i.A. Carolin Lutz
Industriekauffrau
Finden Sie das Schreiben hier auch im PDF-Format zum Download.