Steuerthemen

Weitere Registereintragungen für GmbH oder UG online möglich

In Ergänzung zu unserem Beitrag vom 28. Juli 2022 erläutern wir einen weiteren Schritt zur Digitalisierung des Gesellschaftsrechts. Das DiRUG sah noch viele gesellschaftsrechtliche Vorgänge im Onlineverfahren nicht vor. Hier hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Ergänzung der Regelung zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften (DiREG) die Möglichkeiten für Beglaubigungen und Beurkundungen im Onlineverfahren erweitert.

Durch das DiREG werden weitere Onlineverfahren möglich:

• Sachgründung einer GmbH (ab 01.08.2023)
• Beurkundungen von einstimmigen Gesellschafterbeschlüssen zur Änderung des Gesellschaftsvertrags, einschließlich Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung (ab 01.08.2023)
• Beglaubigungsverfahren für Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) und Genossenschaften (ab 01.08.2022)
• Beglaubigungsverfahren für Vereine (ab 01.08.2023)
• Erteilung notarieller Vollmachten zur Gründung einer GmbH (ab 01.08.2022)

Das Onlineverfahren ist allerdings bei Fällen, für die selber Beurkundungserfordernis besteht (z.B. Übertragung von Immobilien oder GmbH-Anteile), nicht anzuwenden.

Erleichterung erfolgt durch das DiREG auch, da nun eine gemischte Präsenz beim Notar möglich ist. D.h. einige Beteiligte können persönlich vor dem Notar erscheinen und andere Beteiligte können gleichzeitig per Videozuschaltung an Notartermin teilnehmen.

Darüber hinaus ermöglicht das DiREG nun auch GmbH-Gesellschafterversammlungen virtuell (telefonisch oder per Videokommunikation) ab dem 01.08.2022 abzuhalten. Dies ist auch dann zulässig, wenn bisher keine Regelung im Gesellschaftsvertrag hierzu aufgenommen ist.

M.E. ist das DiREG ein sinnvoller Schritt in die Zukunft. In der Praxis werden sich die neuen Möglichkeiten erst bewähren müssen, aber sich sicherlich durchsetzen. Wollen Sie eine GmbH oder UG steueroptimiert Gründen oder steuerlich indizierte Änderungen am Gesellschaftsvertrag vornehmen, sprechen Sie uns gerne.