Steuerthemen

Corona-Überbrückungshilfe KMU verlängert

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie in unserem Schreiben vom 06.07.2020 bereits informiert, startete im Juli die Antragsstellung für die Corona-Überbrückungshilfe. Kleine und mittelständige Betriebe, die durch die Corona-Pandemie ihren Geschäftsbetrieb einstellen oder stark einschränken mussten, konnten so weitere Liquiditätshilfen erhalten.
Der Koalitionsausschuss hat am 28. August 2020 beschlossen, die Laufzeit des Überbrückungshilfen-Programms für kleine und mittelständige Betriebe bis zum 31.12.2020 zu verlängern. Es wird in zwei Programmteile bezüglich der Fördermonate unterschieden:

  • 1. Programmteil: Dieser Programmteil wird für die Fördermonate Juni bis August 2020 unverändert weiter geführt werden. Die Anträge sind bis spätestens 30.09.2020 zu stellen. Eine rückwirkende Antragstellung ist nach diesem Datum für Phase 1 nicht mehr möglich.
  • 2. Programmteil: Für die Monate September bis Dezember 2020 wird voraussichtlich Antragsstellung ab Anfang Oktober 2020 möglich sein.

Die Beantragung ist weiterhin nur über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer möglich. Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.

Mit freundlichen Grüßen

Mario Fuhs
Steuerberater

i. A. Carolin Lutz
Industriekauffrau

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