Steuerthemen

Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärungen 2019 Sonderregelungen auf Grund der Corona-Pandemie

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Gesetz zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenz für den Veranlagungszeitraum 2019 vom 15. Februar 2021, beschließt der Gesetzgeber in Artikel 2 §36 eine Sonderregelung auf Grund der Corona-Pandemie.

Hier wird die Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2019 vom 28.02.2021 auf den 31.08.2021 verlängert. Der Zinslauf für 2019 beginnt nicht wie gewohnt nach 15 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist, sondern erst am 01.10.2021.

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Mario Fuhs
Steuerberater

gez. i.A. Carolin Lutz
Industriekauffrau

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