Steuerthemen

Grundsteuererklärung auf den 01.01.2022

Abgabezeitraum um 3 Monate verlängert bis zum 31.01.2023

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben am 13.10.2022 eine einmalige Fristverlängerung zur Abgabe der sog. Grundsteuererklärung beschlossen. Die Frist läuft nunmehr bis zum 31.01.2023. Eine weitere Fristverlängerung ist bisher nicht vorgesehen.