Steuerthemen

Holding oder Immobilien-GmbH online gründen

Was in anderen EU-Ländern bereits gang und gäbe ist, wird mit dem 1.8.2022 auch in Deutschland möglich sein. Ab diesem Datum soll die Gründung von GmbHs für natürliche und juristische Personen aus dem In- und Ausland auch online erledigt und somit grenzüberschreitend erleichtert werden.

Bisher erforderte dies die Anwesenheit der Gründer (oder deren bevollmächtigte Vertreter) vor einem Notar. Auch für das Online-Verfahren bleibt die Mitwirkung eines Notars weiterhin erforderlich, ein persönliches Erscheinen vor diesem wäre jedoch nicht mehr nötig. Bei Zweifel oder Verdachtsmomenten kann der Notar auch weiterhin auf eine Präsenzbeurkundung bestehen. Darauf haben sich Bundesrat und Bundestag am 10.6.2021 geeinigt.

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG, 2019/1151/EU) der Europäischen Union wird das Ziel verfolgt, den Zeit- und Verwaltungsaufwand zu reduzieren und somit die Gründung von Unternehmen in Europa mit digitalen Instrumenten zu vereinfachen. Innerhalb weniger Tage soll es den Gesellschaftern möglich sein das Verfahren abzuschließen. Gleichzeitig werden die Grundsätze des notariellen Präsenzverfahrens gewahrt, indem der Notar noch immer in den Gründungsprozess für die Beglaubigung miteinbezogen werden muss.

Welche Voraussetzungen gelten für die Online-Gründung einer GmbH?

Um die Möglichkeit der Online-Einrichtung nutzen zu können, entwickelt die Bundesnotarkammer derzeit ein sicheres und zuverlässiges Videokommunikationssystem zur Identitätsfeststellung der beteiligten Personen. Dieses soll ebenfalls die Beratung und den Austausch mit dem Notar in Echtzeit ermöglichen und ein physisches Erscheinen der Antragsteller entbehrlich machen.

Um eine korrekte Identifizierung der beteiligten Personen bei der Nutzung des Video-Kommunikationssystems zu gewährleisten, soll es in Zukunft zwei Voraussetzungen geben:

1. Identifizierung mittels elektronischem Identitätszertifikat (Personalausweis mit eID-Funktion).
2. Auslesen des Fotos vom NFC-fähigen Personalausweis oder Reisepass-Chip, zum Vergleich mit dem Aussehen der betroffenen Personen.

Die Unterschriftspflicht wird durch eine elektronische Signatur gewährleistet. Um die Digitalisierung umzusetzen wird die Bundesnotarkammer zukünftig eine kostenlose App zur Verfügung stellen. Benötigt wird dann lediglich ein PC oder Laptop mit Mikrofon, Kamera und eine stabile Internetverbindung.

Neues Gesetz nicht ohne Einschränkungen

Das digitale Notarverfahren ist auf Bürger der EU-Mitgliedsstaaten beschränkt. Auch zukünftig wird das DiRUG keine Online- Verfahrensidentifizierung von Personen aus Drittstaaten anbieten. Des Weiteren wird sich das Verfahren neben der Bargründung einer GmbH oder UG auf die Bestätigung und Eintragungen in das Handelsregister der Gesellschaft (GmbH/UG, AG, KGaA) beschränken. Aktiengesellschaften und Körperschaften sind von der Neuerung derzeit noch ausgeschlossen. Darüber hinaus gilt das Online-Verfahren nicht für die Beglaubigung anderer Erklärungen, z. B. Änderung der Vereinsbedingungen oder dem Verkauf von GmbH-Anteilen. Diese Umwandlungsprozesse können auch künftig ausschließlich mit einem Präsenztermin beurkundet werden.

Fazit

Das neue Verfahren stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung des Gesellschaftsrechts dar. Ob es in der Praxis zukünftig ebenfalls überzeugen
und tatsächlich zur Beschleunigung des Gründungsverfahrens beitragen kann, ist noch unklar, meines Erachtens aber sehr wahrscheinlich. Die Online-Gründung ist gerade für Start-ups und/oder vermögende Privatpersonen sinnvoll, da kurzfristig Unternehmensstrukturen hergestellt werden können. Der Gründer möchte zeitnah mit einer steuerlich optimal aufgestellten Gesellschaftsstruktur starten. Der Immobilienbesitzer hat ein interessantes Objekt gefunden und möchte ebenfalls vor Kauf noch kurzfristig eine niedrige Besteuerung durch eine Immobilien-GmbH erreichen. Beide Fälle sind durch eine Online-Gründung möglich.

Finden Sie den Artikel von Mario Fuhs für die aktuelle Ausgabe von gmbhchef hier auch als PDF-Dokument zum Download.