Grundsteuererklärung auf den 01.01.2022
Abgabezeitraum um 3 Monate verlängert bis zum 31.01.2023 Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben am 13.10.2022 eine einmalige Fristverlängerung zur Abgabe der sog. Grundsteuererklärung
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Unser Fokus liegt auf der Beratung des Mittelstandes, Non-Profit Organisationen, und der umfassenden Begleitung Ihrer Gehaltsabrechnungs- & Personal-Themen.
Neben der laufenden Beratung bieten wir insbesondere strategische und gestaltende Steuerberatung für Ihre unternehmerischen Vorhaben an.
Abgabezeitraum um 3 Monate verlängert bis zum 31.01.2023 Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben am 13.10.2022 eine einmalige Fristverlängerung zur Abgabe der sog. Grundsteuererklärung
Der Verkauf einer vermieteten Immobilie innerhalb von zehn Jahren stellt grundsätzlich ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft dar. Dies gilt nicht, wenn im Zeitraum zwischen Anschaffung und
Auf immer mehr Gebäuden werden Photovoltaikanlagen zur Stromgewinnung installiert. Der Betrieb einer Photovoltaikanlage stellt eine gewerbliche Tätigkeit dar. Diese ist für die erweiterte Gewerbesteuerkürzung schädlich.
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