Steuerthemen

Selbstanzeige – Strafrechtliche Prüfung von Steuerdaten aus Dubai

Mithilfe eines anonymen Informanten konnte das BZSt am 10.02.21 Steuerdaten mit umfassenden Informationen zu tausenden deutschen Steuerpflichtigen erwerben, die ein Vermögen in Dubai haben. Im Anschluss wurden diese Daten aufbereitet und den einzelnen Ländern am 16.06.21 zur Verfügung gestellt. Aufgabe der Länder wird es nun sein, diese Daten auf steuerstrafrechtliche Aspekte zu prüfen und ggf. über die Einleitung von steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren zu entscheiden.

Unter anderem sollen mit diesem Datenerwerb Steuerstraftaten mit länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung aufgedeckt werden. Außerdem können so Erkenntnisse über unbekannte Vermögenswerte gewonnen und Rückschlüsse auf nicht erklärte Einnahmen gezogen werden.

Wichtiger Hinweis: Sollten Sie Vermögenswerte in Dubai besitzen, prüfen Sie diese bitte umgehend und erklären sie ggf. nachträglich. Liegt die Notwendigkeit einer Selbstanzeige vor, raten wir auch hier zur Eile. Eine bereits entdeckte Tat führt automatisch zur Sperrung und eine Selbstanzeige zur Strafbefreiung ist dann nicht mehr möglich.

Sollten Sie Hilfe bei der Selbstanzeige oder der nachträglichen Erklärung Ihrer Vermögenswerte benötigen, sprechen Sie uns gern an.

Veröffentlichung der finalen Staatenaustauschliste

Das BMF hat nun die finale Staatenaustauschliste im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG veröffentlicht (Sie können die Liste hier einsehen). Hierbei handelt es sich um einen automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zwischen dem BZSt und der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staates.

Meldende Finanzinstitute aus den teilnehmenden Staaten müssen die Finanzkontendaten zu den meldepflichtigen Konten bis zum 31.07.2021 auf elektronischem Wege an das BZSt übermittelt haben (nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz).