Steuerthemen

Corona- Überbrückungshilfe III bis September 2021 verlängert

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Überbrückungshilfe III soll in angepasster Form bis zum 30.09.2021 verlängert werden. Die bisherigen Förderbedingungen werden in der „Überbrückungshilfe III Plus“ beibehalten, die Obergrenze der Förderung wird erhöht. Die Überbrückungshilfe III Plus soll durch eine sogenannte Restart-Prämie ergänzt werden, hierbei können Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten. Die Neustarthilfe wird ebenfalls bis zum 30.09.2021 als „Neustarthilfe Plus“ weitergeführt.

Für beide Programme gilt künftig:

  • Die maximale monatliche Förderung der Überbrückungshilfe III und Überbrückungshilfe III Plus beträgt EUR 10.000.000.
  • Die Obergrenze für Förderungen aus beiden Programmen beträgt max. EUR 52 Mio.

Neu im Programm der Überbrückungshilfe III Plus ist:

  • Restart-Prämie: Unternehmen, die durch eine Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurück holen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten. Der Zuschuss beträgt 60 % zu der Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021. Im August beträgt der Zuschuss 40 % und im September 20 %. Danach wird kein Zuschuss mehr gewährt.
  • Anwalts- und Gerichtskosten für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit werden bis EUR 20.000 pro Mo-nat ersetzt.
  • Die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird verlängert und erhöht sich für den Zeit-raum Januar bis Juni 2021 auf bis zu EUR 1.250 pro Monat und auf bis zu EUR 1.500 pro Monat für den Zeitraum Juli bis September 2021

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Mario Fuhs
Steuerberater

gez. i.A. Carolin Lutz
Industriekauffrau

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